Religionsfreiheit: Kuba
DOI:
https://doi.org/10.48604/ct.445Keywords:
Religionsfreiheit, Kuba , Kommunismus , Katholische KircheZusammenfassung
Fazit: Die Ausübung der Religion ist innerhalb der eigenen Räumlichkeiten und auf eigenen Grundstücken erlaubt, sofern die Gemeinschaft staatlich gemeldet und anerkannt ist. Die katholische Kirche konnte sich als einzige größere Institution ihre Unabhängigkeit vom Staat bewahren und in ihren Veröffentlichungen, bei Veranstaltungen oder durch Verlautbarungen der Bischöfe auch zu sozialen Fragen Stellung beziehen. Der Staat bat zu verschiedenen Zeitpunkten Vertreter der Kirche um Vermittlung zwischen Oppositionellen und staatlichen Stellen. Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit sind eng miteinander verbunden. [...]
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