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Religionsfreiheit: Tunesien

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  • Otmar Oehring

DOI:

https://doi.org/10.48604/ct.325

Keywords:

Tunisia, religious freedom, religious minority , constitution , Islam , Christianity , Judaism

Abstract

Fazit: Die Republik Tunesien ist durch die Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) eine völkerrechtliche Selbstverpflichtung eingegangen.

Sie verstößt gegen Artikel 18, Absatz 1, 1. HS IPbpR dadurch,

– dass sie ihre Staatsbürger zur Preisgabe ihrer Religionszugehörigkeit in Personalausweisen und den Personenstandsregistern zwingt,
– dass sie ihre muslimischen Staatsbürger hindert, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl anzunehmen.

gegen Artikel 18, Absatz 1, 2. HS IPbpR dadurch,

– dass sie bestimmten Religionsgemeinschaften keinen Rechtsstatus verleiht, der ihnen die Möglichkeit geben würde, sich in der zur Erfüllung ihrer  Aufgaben erforderlichen Weise zu organisieren,
– dass sie nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften keine Möglichkeit zur Durchführung von Religionsunterricht in staatlichen Schulen gewährt. [...]

References

http://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-4&chapter=4&lang=en

http://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-5&chapter=4&lang=en

http://www.verfassungen.net/tn/verf59-i.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Ennahda

http://fr.wikipedia.org/wiki/Congr%C3%A8s_pour_la_R%C3%A9publique und http://en.wikipedia.org/wiki/Congress_for_the_Republic

http://fr.wikipedia.org/wiki/Forum_d%C3%A9mocratique_pour_le_travail_et_les_libert%C3%A9s

http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_context&view=article&id=1071:reihe-fuehrungs-und-identifikationsfiguren (Ende 2011 noch zugänglich, gegenwärtig nicht mehr !)

Ebenda

http://www.eslam.de/begriffe/m/malikiten.htm

Die Ibaditen betrachten sich selbst als die „Leute der korrekten Richtung„ [ahl-al-istiqama] und stufen die anderen Muslime als Polytheist [muschrik] ein, wobei sie diese allerdings nur eingeschränkt den Ungläubigen [kafir] zuordnen. Mit dieser Einstellung stoßen sie auf wenig Gegenliebe bei den anderen Rechtsschulen. (http://www.eslam.de/begriffe/i/ibaditen.htm)

http://aan.mmsh.univ-aix.fr/volumes/1964/1964/Eglise-en-Tunisie.pdf

Décret ilo 64-245 du 23 juillet 1964. J.O.R.T.,(3 6), 24-7-64. 902. cf. Documents. IV, 4. Zitiert nach: http://aan.mmsh.univ-aix.fr/volumes/1964/1964/Eglise-en-Tunisie.pdf . Eine Liste der kirchlichen Liegenschaften, die auf der Grundlage des Modus Vivendi dem tunesischen Staat übertragen – nicht von ihm konfisziert – wurden, findet sich unter: http://www.profburp.com/tunis1900/eglise/modus_vivendi.htm

Vgl.: Une église en metamorphose. http://www.ertunis.com/node/2

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Posted

2022-11-07