Religionsfreiheit: Libanon
DOI:
https://doi.org/10.48604/ct.431Keywords:
libertad religiosa, islam, cristianismo, judaísmo, líbano, diálogo cristiano-islámicoResumen
Fazit: Das politische System im Libanon unterscheidet sich von den arabischen Nachbarn ebenso sehr wie von den europäischen politischen Systemen. Es hat eine besondere Form des Zusammenlebens der verschiedenen religiösen Gemeinschaften hervorgebracht. Es erkennt religiöse Gemeinschaften als staatstragend und gesellschaftsprägend an und weist ihnen eine bedeutende öffentliche Rolle zu. Politisch haben die anerkannten Religionen eine so große Bedeutung, dass keine Politik gegen ihre Interessen möglich ist.
Die Verfassung des Libanon garantiert die Religionsfreiheit und die Freiheit, alle religiösen Riten zu praktizieren, solange sie nicht die öffentliche Ordnung stören. Die Verfassung verlangt vom Staat, alle Religionen zu respektieren und garantiert
die Achtung des Personenstandes und der religiösen Interessen einer jeden Person. Obwohl die Verfassung gleiche Rechte und Pflichten aller Bürger ohne Diskriminierung und Bevorzugung garantiert, verlangt sie gleichzeitig eine Machtbalance unter
den Hauptreligionsgruppen.
Die Regierung erlaubt den anerkannten religiösen Gruppen, ihre Autorität in persönlichen Angelegenheiten wie Ehe, Scheidung, Erbschaft etc. auszuüben. Für die Hauptgruppen gibt es dafür vom Staat unterstützte kirchliche oder muslimische
Gerichte.
Es besteht Religionsfreiheit. Allerdings ist der Ausgangspunkt dieser Religionsfreiheit anders als im Westen, wo die Religionsfreiheit vom Individuum her gedacht ist und daraus die Rechte der Religionsgemeinschaften abgeleitet werden. Im Libanon wird die Religionsfreiheit von den Religionsgemeinschaften her gedacht, ohne dabei
die individuelle Religionsfreiheit zu vernachlässigen[...].
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